Neue gesetzliche Vorgaben und aufsichtsrechtlich getriebene Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation erhöhen die Risikolage von Finanzdienstleistern. Mit unserem ganzheitlichen, bedarfsgerechten Risikomanagement identifizieren, bewerten und steuern wir mit Ihnen Risiken und legen die Grundlage für eine risikoadäquate, nachhaltige Geschäftstätigkeit und damit langfristige Eigenkapitalschonung und Gewinnerzielung.
Wir analysieren aufsichtsrechliche Vorgaben aus den unterschiedlichen Quellen (MaRisk, Basel II-IV, EBA, EZB) und erarbeiten Vorschläge zur Integration in Ihre spezifische Aufbau- und Ablauforganisation.
Bei Bedarf erstellen wir (wenn gewünscht IT-nahe) Fachkonzepte, begleiten die Entwicklung sowie Umsetzung aus fachlicher Perspektive und führen Fachtests durch.
EBA – New Definition of Default
Einfach ausgedrückt, bedeutet Compliance zunächst die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen. Über diese Selbstverständlichkeit hinaus geht der Begriff „Regulatory Compliance“ in die Richtung einer proaktiven Begleitung und Überwachung der Einhaltung speziell aufsichtsrechtlicher Vorgaben, auch über rein gesetzliche Anforderungen hinausgehend.
Rechtswidriges und nonkonformes Verhalten gegenüber aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann weitreichende Auswirkungen haben. Unter anderem drohen Geldstrafen, Schadenersatzklagen oder Eigenkapitalzuschläge.
Wir analysieren aufsichtsrechliche Vorgaben aus den unterschiedlichen Quellen (MaRisk, Basel II-IV, EBA, EZB) und erarbeiten Vorschläge zur Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.