Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Standard S6 festgelegt, um Inhalte von Sanierungsgutachten zu normieren und eine hohe Qualität der Konzepte zu gewährleisten. Sinn der Standardisierung ist es den verschiedenen Stakeholdern (Gutachtenersteller, Unternehmen sowie die finanzierenden Banken eine gemeinsame Informationsgrundlage zu geben, welche Inhalte das Gutachten abdecken muss.